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Kurzinformation Herkunft: „Naturdrogen“, „Biodrogen“ und „biogenen Drogen“ sind Substanzen, die in der Natur vorkommen, unbearbeitet sind und psychoaktive Wirkungen haben. Sie sind wohl so alt wie die Menschheit. Die alten Ägypter kannten schon das Bilsenkraut. Bekannt wurden auch die sogenannten „Hexen- und Zauberdrogen“, die zu "Hexensabbaten" genommen wurden. Dies waren vor allem die Nachtschattengewächse wie Bilsenkraut, Stechapfel, und Tollkirsche gehören. Diese wurden während der Hexensabbate geschluckt oder als Hexensalben in die Haut eingerieben. In den siebziger Jahren diese Jahrhunderts erforschte man sgar den Einsatz von Halluzinogenen bei der Behandlung psychisch Kranker. Wenn heute wieder viel Interesse an Biodrogen da ist, liegt das zum einen an der Technobewegung, zum anderen an der New-Age-Bewegung. Arten von "Naturdrogen": Es gibt unzählige Pflanzen, die eine mehr oder weniger starke psychoaktive Wirkung auf den Menschen ausüben, zum Beispiel Goldmohn, Hopfen, Schlangenwurz, Spitzkegliger Kahlkopf, Schlafmohn, Trichterwinde, Wunderblume, Peyote, Passionsblume, Alraune, Iboga, Datura. Bekannt sind die Nachtschattengewächse, psychoaktive Pilze und Kakteen. Wirkung und Gefahren: Weil „Naturdrogen“ nicht aus Anzucht stammen, ist deren Wirkung schwer einzuschätzen. „Set“ und „Setting“ haben großen Einfluß auf die Wirkung, ebenso, wieviel psychoaktive Substanz enthalten ist. Letzteres hängt zum Beispiel ab von Standort, Witterungsbedingungen während des Wachstums und Jahreszeit der Ernte. Weder die in den "Naturdrogen" vorkommenden psychoaktiven Substanzen Meskalin, Psilocybin, Atropin, Scopolamin, Hyosciamin, Muscarin noch Ibotensäure machen körperlich abhängig. Über die psychischen Folgen, wenn jemand dauerhaften solche Drogen nimmt, ist aber wenig bekannt. Die Kombination von Drogen und zum Beispiel schamanistischen und okkultistischen Techniken kann bei psychisch labilen Personen zu schweren psychischen Krisen und Identitätsstörungen führen. Konsumten/innen: „Naturdrogen“ werden von den unterschiedlichsten Personen aus den verschiedensten Gründen genommen. Der eine will experimentierten, andere glauben, daß Natur immer gut und unschädlich ist (ein Irrtum), manche nehmen alles, andere wollen sich bewußt mit Drogen und ihren Wirkungen auseinandersetzen. Strafrechtliche Konsequenzen: Wer glaubt, Naturdrogen zu besitzen habe keine rechtlichen Konsequenzen, der irrt. Je nach Pflanze können die Konsumenten nach dem BtmG (Betäubungsmittelgesetz) beziehungsweise nach dem AMG (Arzeineimittelgesetz) belangt werden. Ausführliche Informationen
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